RS0069891 – OGH Rechtssatz
RS0069891 – OGH Rechtssatz
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Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungstellung dieser Wohnung zulässigen Entgelts ermöglichen.