Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.719,20 (darin enthalten S 247,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin des Hauses Innsbruck, Leopoldstraße 16, und Wohnungseigentümerin der im 2. Obergeschoß dieses Hauses liegenden Wohnung, die aus 4 Zimmern, Küche, Bad, WC, Vorraum und Kellerabteil besteht. Diese Wohnung war seit 1947/48 an Edith H*** vermietet, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Klägerin bekämpft die Annahme der Vorinstanzen, Martin W*** habe mit seiner Großmutter Edith H*** einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des § 14 MRG geführt. Eine solche gemeinsame Haushaltsführung setze voraus, daß der eintrittsberechtigte nahe Angehörige mit de…