JudikaturJustizRS0069817

RS0069817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2003

Wurde eine Wohnung bereits zu Wohnzwecken benützt und demnach bezogen, so geht ein gemeinsamer Haushalt nicht dadurch verloren, daß einer der Bezieher später krankheitsbedingt abwesend ist.

Entscheidungen
5