RS0069790 – OGH Rechtssatz
RS0069790 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Regelung des § 16 a MRG umfaßt alle auf Änderung der Gesetzeslage abstellenden Zinsanpassungsklauseln, gleichgültig ob danach eine Verpflichtung zum Abschluß eines angepaßten Vertrages vorgesehen ist oder die Mietzinsänderung ohne Vereinbarung eintreten soll; nur Zinsanpassungen infolge tatsächlicher Änderungen (zB der Nutzfläche) werden davon nicht berührt.