Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die vorinstanzlichen Sachbeschlüsse werden hinsichtlich des Erstantragsgegners aufgehoben. Die Rechtssache wird insoweit an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Die Barauslagen des Rechtsmittelverfahrens sind w…
Text Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Erstantragsgegner mit Sachbeschluss zur Zahlung von S 15.000,-- sA und wies die Begehren, der Erstantragsgegner sei schuldig, weitere S 60.000,-- sA, und der Zweitantragsgegner sei schuldig S 48.309,07 sA zu zahlen, ab. Es ging hiebei unter anderem von f…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne des Aufhebungsantrages auch berechtigt. Der Rechtsmittelwerber macht im Wesentlichen geltend, im Hinblick auf die Investionen in Höhe von S 134.844,-- liege keine verbotene Ablöse vor; selbst dann wäre der Erstantragsgegner nicht passiv legitimiert, weil…