Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.766,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 978,75 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 22.2.1966 vermietete der Kläger der Beklagten die in der Mansarde des Hauses Graz, Grabenstraße 9, eingerichtete, als "bisherige Hauseigentümerwohnung" bezeichnete, aus einem Vorzimmer, einer Küche, vier Zimmern, Bad und WC bestehende Wohnung. Vereinbart war ab …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nach Prüfung durch den Obersten Gerichtshof nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Nach wie vor vertritt er den Standpunkt, daß § 11 der Beweisurkunde bloß eine Vereinbarung über eine nach den da…