RS0069742 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Kosten der Vermessung der Bestandgegenstände sowie der Zusammenstellung der für die Umstellung des Betriebskostenschlüssels erforderlichen Naturmaße stellen Auslagen dar, die mit der Verwaltung des Hauses verbunden sind, welche nur im Rahmen der Bestimmungen des § 22 MRG, also nur mit dem darin normierten Pauschalbetrag verrechnet werden können.