Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Sachbeschluß des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Die Antragsteller sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Antragsgegnerin die mit S 24,50 bestimmten Barauslagen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht wies - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien - den Antrag der Antragsteller (Eigentümer des Hauses Wien 2, Pazmanitengasse 22) auf Feststellung, die Antragsgegnerin (Mieterin der Wohnung Nr. 18 in dem genannten Haus) se…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist berechtigt. Zutreffend erkannte das Rekursgericht, daß der beabsichtigte Fenstertausch keine Erhaltungsarbeit darsellt, handelt es sich doch bei den vom Erstgericht festgestellten Mängeln an den vorhandenen Fenstern bloß um geringfügige Schönheitsfehler, d…