JudikaturJustizRS0069629

RS0069629 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1993

Ob die Ersetzung von Holzrahmenfenstern mit Außenflügeln und Innenflügeln durch Verbundfenster eine Verbesserung darstellt, kann nur durch wertenden Vergleich der mit den einzelnen Fenstergattungen im konkreten Einzelfall verbundenen Wirkung beurteilt werden (vgl MietSlg 36261).

Entscheidungen
4