Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der Nebenintervenientin die mit S 2.414,72 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 219,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund eines Vermächtnisses des Voreigentümers Karl W*** Eigentümerin des Hauses Wien 18., Sternwartestraße 11. Der am 18. März 1985 verstorbene Johann W*** und dessen vorverstorbene Lebensgefährtin Hermine G*** waren Mieter einer Wohnung in diesem Haus. Der …
Rechtliche Beurteilung Enthält ein Hauptmietvertrag Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts, so ist der Rechtsnachfolger im Eigentum gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 MRG an diese Nebenabreden nur gebunden, wenn er sie kannte oder kennen mußte. Nach Würth (in Rummel, ABGB, Rdz 7 zu § 2 MRG) kann die Frage, welche Nebenabreden ungewöhnl…