Spruch 1.) Die außerordentliche Revision wird, insoweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes wendet, zurückgewiesen. 2.) Im übrigen, d.i. in der Hauptsache, wird der außerordentlichen Revision keine Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 3.39…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 3.12.1985 beim Erstgericht erhobenen Klage begehrten die klagenden Parteien die Feststellung, daß sie aufgrund des Mietvertrages vom 27.8.1977 Mieter der Wohnung im zweiten Stock des Hauses Innsbruck, Haspingerstraße 7, seien. Im Zuge des Verfahrens stellten sie über…
Rechtliche Beurteilung Insoweit die beklagte Partei - von der alleinigen Berechtigung des Eventualbegehrens ausgehend - die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft, ist die Revision unzulässig, weil Kostenentscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz generell unanfechtbar sind (Fasching, Lehrbuch, Rz 471). In de…