JudikaturJustizRS0069502

RS0069502 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2018

Die Eintrittsvoraussetzungen beim nahen Angehörigen müssen zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Hauptmieter bestanden haben; die Willensübereinstimmung über den Mietrechtsübergang kann auch später erfolgen.

Entscheidungen
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