Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es unter Einbeziehung der in Rechtskraft erwachsenen Abweisung eines Begehrens auf Zahlung von 1.892,95 S s.A. zu lauten hat: "Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger 16.693,90 S samt 4 % Zinsen ab 2.9.1986 b…
Text Entscheidungsgründe: Die G*** B*** Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz G*** B***) errichtete 1969 ein Haus in Wien 19., Eroicagasse 7, das aus Mitteln des Wiener Wohnbauvorhabens 1964 gefördert war. Mit Vertrag vom 5. Oktober 1966 erwarb Karla P*** ein Anwartschaftsrecht auf die Wohnung Nr. 1, S…
Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht bezüglich der Nichtanwendbarkeit der Ausnahmsbestimmung des § 1 Abs. 4 Z 3 MRG auf den vorliegenden Fall vertretene Rechtsansicht, die im übrigen in der Revision auch nicht bekämpft wird, ist richtig. Diese Ausnahme gilt nicht für Mietverträge die vor Einverleibung des Wohnu…