RS0069276 – OGH Rechtssatz
RS0069276 – OGH Rechtssatz
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Aus Zweck der Bestimmung des § 5 Abs 2 MRG folgt, daß die von der Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des § 16 Abs 3 MRG betreffend den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausstattungskategorie einer Wohnung - dort maßgebend unter anderem auch für die eine Standardanhebung begünstigenden Normen des § 16 Abs 1 MRG - auch für die Auslegung des im § 5 Abs 2 MRG verwendeten Begriffes "vor der Vermietung" herangezogen wird.