Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Entscheidung nunmehr insgesamt zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger beginnend mit 1. 7. 2013 zu dem bisher geleisteten Bestandzins einen ergänzenden Bestand…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist nunmehr Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Bezirksgericht Salzburg, mit der Grundstücksadresse *****. Mit Schenkungsvertrag vom 23. 4. 2009 erwarb der Kläger einen Drittelanteil dieser Liegenschaft, mit Schenkungsvertrag vom 24. 10. 2012 die rest…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Mietergesellschaft selbst nach § 12a Abs 3 MRG eine (vertragliche) Informationspflicht betreffend die Veräußerung des Unternehmens oder eines Machtwechsels trifft, weshalb auch diese (zu…