JudikaturJustizRS0068919

RS0068919 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2020

Unter "offenbar naher Zeit" im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 MG kann auch ein Zeitraum von mehr als einem Jahr verstanden werden; es muss aber jedenfalls eine konkrete Notwendigkeit des künftigen Bedarfes erwiesen sein.

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