JudikaturJustizRS0067905

RS0067905 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 1993

Der Begriff des Verlagsortes knüpft in erster Linie an die Organisation des Erscheinens und erst in zweiter Linie an den tatsächlichen Beginn der Verbreitung an. Nicht der Ort, an dem das Medienwerk erstmals zugänglich ist, sondern jener, von dem aus die Verbreitung organisiert wird, ist danach der Verlagsort.