Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Rekursgerichts ON 32 wird dahin abgeändert, daß die Beschlüsse des Erstgerichtes vom 15.1.1992, ON 18, und vom 28.2.1992, ON 20, wieder hergestellt werden. Die verpflichteten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der betreibenden Part…
Text Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18.1.1991 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 8.2.1990, 17 Cg 128/89, zur Erwirkung der Unterlassung, Veröffentlichungen in der *****Zeitung, insbesondere eine Artikelseri…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß in Fällen, in denen der Exekutionstitel das Gewähren von Zugaben verboten hat, das Verbot nicht nur die "eigentliche Herausgabe" der Zeitschrift, sondern auch deren "Vertrieb" umfaßt, sodaß ein Verstoß durch Angabe…