JudikaturJustizRS0067858

RS0067858 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 1992

§ 38 MedG unterscheidet zwischen der "Verbreitung" eines beschlagnahmten Medienstückes und deren neuerlicher "Veröffentlichung", sodaß unter der Veröffentlichung eines Mediums im engeren Sinn nur die Handlungen verstanden werden können, die zum Erscheinen des Mediums führen.

Entscheidungen
2