Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der zweit- und der drittbeklagten Partei die mit je S 19.069,20 (darin enthalten je S 3.178,20 Umsatzsteuer) sowie der viert- und der fünftbeklagten Partei und der sechst- und siebentbeklagten Partei die jeweils gemeinsam mit…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ua Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitung "D*****". Die Erstbeklagte, gegen welche das Verfahren ruht, war Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung", die Zweitbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin; nunmehr ist die Zweitbekl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zu der Frage, ob ein - in einer unselbständigen Zeitungsbeilage begangener - Verstoß gegen § 24 MedienG geeignet ist, den Sittenwidrigkeitsvorwurf iS des § 1 UWG zu begründen, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht; sie ist jedoch nicht berechtigt. …