Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner hat die Kosten seiner Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse in der Betriebskostenabrechnung für das Haus *****, für das Jahr 1991 aufgenommene Positionen keine Betriebskosten im Sinne des § 21 Abs 1 MRG darstellten, wie Stromkosten für die Wohnung Top 12, Kosten für Rauchfangkontroll…
Rechtliche Beurteilung Die - soweit überblickbar - bisher einzige, seit Inkrafttreten des ASVG ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Überwälzbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge für den Hausbesorger ist zur alten Rechtslage des § 2 Abs 2 Z 6 MG ergangen (MietSlg 5.027/59). Zur Frage, ob und i…