JudikaturJustizRS0067222

RS0067222 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2016

Der Schutz des § 78 UrhG ist nicht auf einen Identitätsschutz beschränkt. § 7a MedG ist somit nur für einen Teilbereich eine lex specialis gegenüber § 78 UrhG; aus den Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 7a MedG kann noch nicht auf die Voraussetzungen für eine Verletzung berechtigter Interessen im Sinne des § 78 UrhG geschlossen werden.

Entscheidungen
5