RS0066809 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die in regelmäßigen Abständen an dessen Mitglieder versendeten Informationen eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes, die - ua - auch "Vertrauliche Listen" insolvenzgefährdeter Personen (sogenannte "Schwarze Listen") enthalten, sind angesichts der Periodizität ihrer Verbreitung als periodische Medienwerke im Sinne von § 1 Abs 1 Z 2 und 3 MedG anzusehen.