JudikaturJustizRS0066584

RS0066584 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Ein "R im Kreis" wird allgemein als Hinweis auf eine registrierte Marke verstanden. Die Verwendung folgt einer aus den Vereinigten Staaten stammenden Praxis und ist dort auch - im Gegensatz zu den kontinentalen Rechtsordnungen - gesetzlich geregelt. Ein derartiger Schutzrechtshinweis richtet sich vornehmlich an die Mitbewerber, um sie auf das Bestehen des Markenrechts aufmerksam zu machen; daneben wendet er sich aber zwangsläufig auch an die potentiellen Kunden des Werbenden, so dass es für die Frage, ob ihm etwas Irreführendes entnommen werden kann, auf das Verständnis dieser beiden angesprochenen Verkehrskreise ankommt.

Entscheidungen
5