Spruch Der Anspruch auf Auszahlung einer Entschädigungssumme für erlittene Haft nach § 13a und 13b OpferfürsorgeG. ist pfändbar. Entscheidung vom 19. August 1953, 3 Ob 551/53. I. Instanz: Kreisgericht St. Pölten; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Das Erstgericht hat im Sinne des von der betreibenden Partei gestellten Antrages dieser auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes St. Pölten vom 4. Juni 1952 wider die verpflichtete Partei zur Sicherung des Anspruches auf Bezahlung der mit S 4826.80 bestimmten Prozeßkosten die Exekution mittels Pfän…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Rekursgericht kann zunächst nicht gefolgt werden, wenn es annimmt, daß das Opferfürsorgegesetz vom 4. Juli 1947, BGBl. Nr. 183, in der derzeit geltenden Fassung keine Bestimmungen über die Pfändbarkeit der Opferfürsorgerenten enthalte. § 11 Abs. 1 Z. 1 des Opferfürsorgegeset…