JudikaturJustizRS0066305

RS0066305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2008

Bei der Wertermittlung nach § 17 Abs 2 LiegTeilG ist von den ortsüblichen Durchschnittspreisen auszugehen, wie sie vor der Planung der Wasserbauanlage und Straßenbauanlage bezahlt wurden. Führt dies zu unbilligen Ergebnissen, ist nicht der seinerzeitige Wert, sondern jener Wert zu Grunde zu legen, der dem derzeitigen Wert des Trenngrundstückes im Zustand vor der Errichtung der Wasserbauanlage entspricht.

Entscheidungen
5