Art. 17 § 6 (Anm.: zu den §§ 13 und 16, BGBl. Nr. 3/1930)
In Kraft seit 03. September 2013
Up-to-date
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
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