JudikaturJustizRS0066232

RS0066232 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2020

Eine unbegründete Teilung eines Grundbuchskörpers in mehrere kleinere kann nicht gestattet werden. Sie ist aber zulässig, wenn Änderungen in den Eigentumsverhältnissen oder in der Belastung eintreten, die eine Abtrennung notwendig machen, oder wenn zumindest durch das wirtschaftliche Interesse des Eigentümers die Abschreibung gerechtfertigt ist; es soll verhindert werden, dass durch eine missbräuchliche, durch nichts gerechtfertigte Zerlegung von Grundbuchskörpern ua die Grundbuchsmanipulation erschwert und die Geltendmachung der bücherlichen Rechte (zB durch die Entstehung von Simultanhaftungen) ungünstig beeinflusst wird.

Entscheidungen
4