JudikaturJustizRS0066111

RS0066111 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 1973

Bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine zur Lenkung nicht berechtigte Person ist für die Verantwortlichkeit nach dem § 335 StG zu prüfen, ob der Täter sich von der Befähigung der genannten Personen, ein Fahrzeug zu lenken, vergewissert hat. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Umstand jedoch, daß der Täter die Vorschrift des § 86 KFG 1955 übertreten hat, rechtfertigt für sich allein die Annahme einer Fahrlässigkeit im Sinne des § 335 StG nicht.