JudikaturJustizRS0065888

RS0065888 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2021

Durch die von der Behörde nach einer Anzeige im Sinne des § 61 Abs 4 KFG sofort anzuordnende Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges soll Dritte im Hinblick auf die auch ihnen gegenüber (nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 158 c Abs 2 VersVG) eintretende Leistungsfreiheit von einer Schadenszufügung durch das nicht mehr haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug geschützt werden.

Entscheidungen
4