Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die unterinstanzlichen Urteile werden dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wie folgt zu lauten hat: Die Klagsforderung besteht mit S 18.750 zu Recht. Die eingewendete Gegenforderung besteht mit S 863 zu Recht. Die beklagten Parteien sind zur un…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 20.9.1979 gegen 10,50 Uhr auf der Taborstraße in Wien als Fahrschülerin dadurch verletzt, daß das von ihr gelenkte Motorrad von dem sie überholenden, von der Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW K…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem Standpunkt der Klägerin nicht wegen der Streitwertgrenze des § 49 Abs 1 JN unzulässig, weil das Berufungsgericht gemäß § 500 Abs2 Z 3 ZPO an den vom Kläger nach § 56 Abs2 ZPO angegebenen Streitwert nicht gebunden ist. Wenn das Berufungsgericht vorliegendenfalls das von …