Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.357,85 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 214,35, keine Barauslagen) und di…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 74.265,60 sA im wesentlichen mit der Begründung, er habe als Angestellter der Steyr Daimler Puch AG ein Firmenfahrzeug zu seiner Verfügung gehabt. Am 9.Jänner 1985 habe ihn der Beklagte ersucht, ihm diesen PKW…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und auch sachlich berechtigt. Die unentgeltliche Überlassung des dem Kläger von seinem Dienstgeber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges an den Beklagten ist unter zumindest sinngemäßer Anwendung der Vorschriften über den Leihvertrag zu beurteilen (JBl 1931, 264; SZ 50/137…