Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin die mit S 11.901,45 (darin keine Barauslagen und S 1.081,95 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 12.3.1981 ereignete sich in Salzburg im Bereich der Einmündung der Schmiedingerstraße in die Münchner-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein Omnibus der Marke Daimler-Benz mit dem Überstellungskennzeichen S-2.730, der von Hussainshah E gelenkt wurde, sowie die Klägerin a…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Das Erstgericht hat im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Die Schmiedingerstraße mündet, stadtauswärts gesehen, also in Fahrtrichtung des Autobusses, von rechts unter einem Winkel von etwa 90 Grad in die Münchner-Bundesstraße ein. Die Fahrbahn des letz…