Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, die Beschlüsse der Vorinstanzen werden behoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.402,12 (darin S 3.0…
Text Begründung: Beide Beklagte haben, als sie noch in Grieskirchen wohnten, bei der klagenden Partei einen Kredit aufgenommen, der nunmehr fälliggestellt worden ist. Unbestritten blieb die Verbrauchereigenschaft der beiden Beklagten und daß sie anläßlich der Kreditaufnahme eine Gerichtsstandsvereinbarun…
Rechtliche Beurteilung Nach § 14 KSchG kann für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder der im Inland beschäftigt ist, nach §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und § 104 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen …