JudikaturJustizRS0065615

RS0065615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2023

Unter "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen" im Sinn des § 59a Abs 1 KFG sind nicht nur jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatznormen des ABGB.

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