Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit S 3.254,21 (darin keine Barauslagen und S 295,84 Umsatzsteuer) bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 14. Februar 1986 ereignete sich im Kleinen Walsertal in Riezlern auf der Walserstraße ein Auffahrunfall zwischen dem Omnibus, Marke Daimler-Benz 0303, polizeiliches Kennzeichen V 3.701, dessen Eigentümer, Halter und Lenker der Kläger war, und dem LKW, Marke Daimler-Benz, pol…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO); sie ist jedoch nicht berechtigt. Die Beklagten führen in ihrem Rechtsmittel aus, das Berufungsgericht habe im vorliegenden Fall zutreffend österreichisches Recht angewendet. § 61 StVO sei aber nicht anwendbar, weil sich diese Bestimmung ausdrücklich n…