JudikaturJustizRS0065535

RS0065535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1981

Ist ein als Motorfahrrad zugelassenes Kraftfahrzeug so wesentlich verändert worden, daß es eine Fahrgeschwindigkeit von neunzig km/h erreicht, so ist das Fahrzeug als Motorrad zu werten und darf nur mit einer Lenkerberechtigung im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 KFG für die Gruppe A gelenkt werden (Entscheidung des VwGH Slg 9175/A).

Entscheidungen
3