JudikaturJustizRS0065490

RS0065490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1970

Die Vornahme von Bremsproben unter rennmäßigen Bedingungen anläßlich der Aufnahme von Trainigsfahrten bzw Rennen auf hiezu für den allgemeinen Verkehr vorübergehend gesperrten Rennstrecken, ist dem Lenker einer Rennmaschine nicht zumutbar.