RS0065485 – OGH Rechtssatz
RS0065485 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein an sich betriebsbereites, aber wegen Treibstoffmangels kurzfristig von einem anderen Fahrzeug abgeschlepptes Kraftfahrzeug wird diesem Schleppfahrzeug gegenüber "als Fahrzeug verwendet".