JudikaturJustizRS0065466

RS0065466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 1977

Der nationale Führerschein eines der Vertragsstaaten des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 gilt in Österreich nur dann, wenn er dem Muster des Anh 9 dieses Abkommens entspricht. Ist dies nicht der Fall, daß setzt die Berechtigung zum Lenken eines Fahrzeuges auf österreichischen Straßen mit öffentlichem Verkehr den Besitz eines gültigen internationalen Führerscheines voraus (hier:

kanadischer Führerschein, aus dem nicht entnommen werden kann, zur Lenkung welcher Fahrzeugkategorien der Lenker berechtigt ist).