Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten des Revisionsrekurses endgültig, die klagende Partei diejenigen der Revisionsrekursbeantwortung einstweilen selbst zu tragen.…
Text Begründung: Über das Vermögen der Sieglinde H***** wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 17. 11. 1995, 26 S 478/95d der Konkurs eröffnet. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) ist Masseverwalter. Die Gemeinschuldnerin ist Eigentüme…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Beklagten ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Der Kläger behauptet, er habe mit dem beklagten Masseverwalter einen gültigen Vertrag über den Erwerb einer Liegenschaft abgeschlossen. Wenn sich der Verkäufer weigert, den mündlich geschlossenen Vertrag i…