Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO iVm § 252 IO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: [1] Mit Beschluss vom 10. 11. 2020 , der am selben Tag in der Ediktsdatei veröffentlicht wurde, erklärte das Erstgericht den Zahlungsplan vom 1. 9. 2017 gemäß § 196 Abs 2 IO für nichtig. [2] Das Rekursgericht wies den am 21. 12. 2020 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Reku…
Rechtliche Beurteilung [4] Zahlt ein Zahlungsplanschuldner die Masseforderungen nicht binnen der vom Gericht zu setzenden angemessenen Frist, die drei Jahre nicht übersteigen darf, so ist der Zahlungsplan gemäß § 196 Abs 2 IO ex lege nichtig. Diese Nichtigkeit tritt erst dann ein, wenn der Schuldner die Masseforderunge…