JudikaturJustizRS0065237

RS0065237 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

Die Rechtsmittelfrist gegen den Beschluss auf Konkurseröffnung beginnt für alle Beteiligten mit dessen öffentlicher Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist.

Entscheidungen
48