JudikaturJustizRS0064990

RS0064990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2000

Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes als "nachteiliges Rechtsgeschäft" setzt zunächst voraus, daß sich das angefochtene Rechtsgeschäft (die einzelne Kreditgewährung) nach der Sachlage zur Zeit des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz für die Gläubiger tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat.

Entscheidungen
5