Spruch Wenn der Gemeinschuldner durch privatrechtliche Vereinbarung mit einem Unternehmer die Bürgschaft oder eine sonstige Haftung für dessen Steuerschuld übernommen hatte, so fällt eine Forderung auf Ersatz des ungeachtet dieser Verpflichtung dazu doch vom Unternehmer Geleisteten nicht in die II. Klasse …
Text In dem am 29. November 1978 zu S 48/78 des Erstgerichtes über das Vermögen der protokollierten Firma X eröffneten Konkursverfahren meldete der Kläger am 6. Feber 1979 neben einer Forderung in der III. Klasse auch eine Forderung von 1 325 398 S in der II. Klasse an und behauptete, dieser Betrag stell…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In die II. Klasse der Konkursforderungen gehören gemäß § 52 KO Steuern, Gebühren, Zölle, die nicht in die erste Klasse gehörenden Beiträge zur Sozialversicherung und andere öffentliche Abgaben, soweit sie nicht früher als drei Jahre vor der Konkurseröffnung fällig gewo…