Spruch Hat der Gemeinschuldner eine angemeldete Forderung bei der Prüfungstagsatzung ausdrücklich bestritten, bildet die Eintragung ins Anmeldungsverzeichnis, auch wenn die Bestreitung widerspruchslos nicht angemerkt wurde, keinen Exekutionstitel OGH 18. Juni 1980, 3 Ob 104/79 (OLG Graz 5 R 67/79; KG Leob…
Text Am 21. August 1963 wurde vom Landesgericht Klagenfurt zu Sa 23/63 über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der Ausgleichsschuldner erklärte am 27. September 1963 gemäß § 31a Abs. 2 AO schriftlich, sämtliche angemeldeten Forderungen zu bestreiten. Nach Einstellung dieses…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die amtlichen Eintragungen in das im Konkursverfahren angelegte Anmeldungsverzeichnis sind Exekutionstitel, soweit sie nach § 61 KO vollstreckbar sind (§ 1 Z. 7 EO). Nach dieser Bestimmung ist Voraussetzung der Vollstreckbarkeit, daß die Forderung im Konkurs festgestellt und vom…