JudikaturJustizRS0064758

RS0064758 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2008

Wird ein bevollmächtigter Vertreter des Anfechtungsgegners tätig, dann kommt es auf das "Kennenmüssen" des Anfechtungsgegners oder des Vertreters an.

Entscheidungen
4