JudikaturJustizRS0064690

RS0064690 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2018

Mit rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses wird, ohne dass es einer Prozesshandlung bedarf oder der Rechtsstreit unterbrochen würde, allein der ehemalige Gemeinschuldner Partei in einem während des Konkurses gegen den Masseverwalter geführten Rechtsstreit.

Entscheidungen
6