JudikaturJustizRS0064537

RS0064537 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2014

Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (§ 53 KO).

Entscheidungen
5