RS0064537 – OGH Rechtssatz
RS0064537 – OGH Rechtssatz
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Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (§ 53 KO).