Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt einschließlich der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile lauten: 1. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution 11.033,84 EUR samt 4 …
Text Entscheidungsgründe: Über Eigenantrag wurde am 22. April 2010 über das Vermögen der Schuldnerin, einer Transport GmbH, das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Erstbeklagte ist seit Gründung der Schuldnerin deren 25%iger Gesellschafter und allein vertretungsbefu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Klarstellung zulässig; sie ist auch berechtigt. Das umfangreiche Vorbringen der beklagten Parteien in ihrer außerordentlichen Revision lässt sich verkürzt dahin zusammenfassen, dass ihnen das Berufungsgericht zu Unrecht eine Beweislast auferlegt habe, die sich einer …