Spruch In Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde, teils aus deren Anlaß wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hermann H***** des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz, St.Florian und anderen Orten Österreichs unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen O…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch richtet sich die auf die Gründe der Z 4, 5 und 5 a des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Schon der Mängelrüge (Z 5) kommt Berechtigung zu. In der Tat hat sich nämlich das Schöffengericht, wie der Beschwerde zuzugeben ist, über jene Angaben…