Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit S 53.657,60 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 6.734,60 USt und S 13.250,-- Baraus…
Text Entscheidungsgründe: Die M***** GesellschaftmbH errichtete für die Beklagte beim Bauvorhaben V***** eine Aluminiumfassade und stellte dafür am 15.5.1993 S 713.696,18 in Rechnung. Die Beklagte zahlte im März 1993 S 200.000,-- an und im März 1994 S 214.903,33. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salz…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision der Beklagten ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof noch nicht mit der Frage befaßt hat, ob den Drittschuldner eine Erkundigungspflicht wegen einer allfälligen Konkurseröffnung über das Vermögen des Gläubigers trifft; sie ist auch berechtig…