Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Am 24.9.1993 gründeten die beiden Anzeigerinnen drei Gesellschaften, die Mediendienstleistungs-I-Gesellschaft mbH, die Mediendienstleistungs-II-Gesellschaft mbH und die Mediendienstleistungs-III-Gesellschaft mbH, jeweils mit dem Sitz in Salzburg und dem Unternehmensgegenstand der Ausfü…
Rechtliche Beurteilung Der von den Anzeigerinnen gegen diesen Beschluß erhobene Rekurs ist nicht berechtigt. Die Ausführungen im Rechtsmittel lassen sich dahin zusammenfassen, die Anzeigerinnen hätten lediglich die vor dem 1.11.1993 vorgenommene Gründung dreier Gesellschaften mit beschränkter Haftung angezeigt, so daß s…