Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise stattgegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die verfügte Bestellung des Landes Niederösterreich zum Vertreter des Minderjährigen mit dem in § 9 UVG normierten Aufgabenkreis ersatzlos behoben wird. Insoweit sich der Revisionsrekurs …
Text Begründung: Der am *****1978 geborene minderjährige Gerhard F***** ist ein uneheliches Kind der Melitta F***** (geboren am 20.1.1961) und des Manfred S***** (geboren am 20.10.1955), der die Vaterschaft am 14.3.1979 vor dem Bezirksjugendamt für den 6. und 7.Wiener Gemeindebezirk anerkannt hatte (AS…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise zulässig und berechtigt, teilweise unzulässig. Mit den angefochtenen Beschlüssen der Vorinstanzen wurde die Enthebung des nach § 9 Abs.2 UVG ex lege (also ohne gerichtlichen Bestellungsbeschluß) mit der Zustellung des Beschlusses, mit dem Unterhaltsvorschüsse gewä…